Nettolohnoptimierung sichert Liquidität

 

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter tragen wesentlich zum Erfolg eines Unternehmens bei. Viele Faktoren bestimmen die Attraktivität eines Arbeitsplatzes. Neben Sicherheit des Arbeitsplatzes, spielt die Entlohnung eine große Rolle für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
Dennoch kommt früher oder später der Zeitpunkt an dem beim Mitarbeiter der Wunsch nach mehr Netto auf dem Konto keimt.

Für Arbeitgeber ist dieser Moment teuer. Bereits eine vergleichsweise moderate Lohnanpassung von 50€ netto, kostet ihm im schlimmsten Fall 118€ brutto.
Eine für beide Seiten unbefriedigende Situation. Dies bestätigt, dass die Aufwertung der Vergütung beide Parteien zufriedenstellen kann.

   Zitat Finanzverwaltung Baden-Württemberg/Sigmaringen aus 2014
Die Gewährung von Sachbezügen – statt Barlohn – ist wegen der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber attraktiv.“

Der Gesetzgeber bietet hier eine Fülle an Möglichkeiten. Im Steuerrecht sind mehr als 30 steuer- und abgabenorientierte Vergütungsbausteine verankert. Diese werden sich positiv auf die Personalnebenkosten auswirken.

Selbstverständlich werden hierbei alle Rechtsbereiche, wie Arbeits-, Tarif-, Sozial- und Steuerrecht beachtet. Intelligente Personalvergütung ist vom Gesetzgeber gewünscht und wird seit langem in zahlreichen Großkonzernen praktiziert.

Nach den deutschen Steuergesetzen ist es legitim, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern das Mittagessen bzw. den Einkauf von Lebensmitteln bezahlen. Hierzu können sie sogenannte Einkaufsgutscheine übergeben. Die Überlassung des Arbeitgeberanteils ist im Fall einer Bruttolohnverwendung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Der Gesamtwert eines Einkaufsgutscheins kann bis zu 6,27€ pro Arbeitstag betragen. Bei einer Fünftagewoche entspricht das einem Nettolohnplus von 94,05€, bei einem Bruttoaufwand von nur rund 117€.

Beliebt bei Arbeitnehmern ist auch die 2002 eingeführte Internetpauschale. Das Finanzamt erkennt die Gewährung eines Barzuschusses des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für die Nutzung der neuen Medien pauschal an. Nutzen kann diese Vergünstigung jeder Mitarbeiter, der privat über ein Handy oder einen PC mit Internetanschluss verfügt. Es ist lediglich erforderlich, dass der Arbeitnehmer einmal im Jahr eine Erklärung unterschreibt, in der er bestätigt, dass ihm für die Nutzung der neuen Medien Aufwendungen entstehen.

Ebenso sinnvoll ist, im Rahmen von Lohnkonzepten zu Werbezwecken Flächen vom Arbeitnehmer zu mieten (z.B. Autoaufkleber). Diese Mieteinnahmen sind bis zu einer Höhe von 256€ im Kalenderjahr für den Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Der zu schließende Mietvertrag ist an die Laufzeit des Arbeitsverhältnisses geknüpft und endet mit dem Arbeitsverhältnis.

Eine weitere effiziente Optimierung ist die Umstellung bei Sachbezügen mit 44€ auf eine Prepaid-Master-Card.

Nettolohnoptimierung oder auch Entgeltoptimierung ist immer ein WIN‑WIN‑Modell.
Für den Arbeitnehmer bedeutet sie mehr Netto von Brutto und er hat so, die Möglichkeit aktiv für seine künftige Altersrente vorzusorgen oder monatliche Kosten besser bestreiten zu können.

Arbeitgeber fördern ihre Mitarbeiter und sorgen für ein zufriedenes Mitarbeiterklima. Zeitgleich wird eine höhere Liquidität für das Unternehmen erzielt.

 

Für Fragen oder eine Beratung stehe ich gerne zur Verfügung.