Die bAV- der Klassiker unter den Direktversicherungen

 

Die zwischenzeitlich meist bekannteste Sozialleistung, welche die Sozialkosten eines Unternehmens senkt, ist die betriebliche Altersversorgung (bAV).

 

Um den heutigen Arbeitnehmern finanzielle Einbußen zu ersparen, setzt der Staat zunehmend auf die Eigeninitiative der Arbeitnehmer.

der Gesetzgeber hat hierfür bedeutsame Änderungen mit dem Altersvermögensgesetz und im Betriebsrentengesetz vorgenommen.

 

Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch gemäß §1a BetrAVG auf eine Entgeltumwandlung.

Es ergibt sich daraus eine Handlungsempfehlung für den Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber befindet sich zudem in der Einstands- und Erfüllungspflicht. 

 

Neben der Gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung einer bAV, ermöglicht dieses Rentenmodell eine stärkere Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen.

 

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